EHESCHEIDUNG NRW
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Ehegattenunterhalt, Kindsunterhalt, Sorgerecht
Ehegatten Unterhalt
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.
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Kindes Unterhalt
Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Sorgerecht
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§ 1626 (1) Der Vater und die Mutter haben das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). |
Express Scheidung
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Ehevertrag
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Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
EIn Ehevertrag ist besonders für Geschäftsleute eine Möglichkeit, Immobilien nicht mit in die Ehe zu bringen".
Scheidungsfolgen​
Steuerrecht
Unternehmensbeteiligung im Zugewinnausgleich,
Unterhaltsberechnung bei Unternehmern,
Unternehmer Besteuerung nach Scheidung,
Aufteilung Privat-Gesellschaftsvermögen,
Scheidungsvereinbarung bei Beteiligungen
mit persönlicher Haftung.